Das Profil «Wirtschaft und Recht» des Gymnasiums vermittelt eine sprachlich-historische, mathematisch-naturwissenschaftliche und musische Allgemeinbildung. Profilbildend ist das Schwerpunktfach Wirtschaft und Recht. Dieses Fach beinhaltet eine breite Allgemeinbildung ökonomischer und juristischer Art.
Das Bildungsziel ist wie folgt umschrieben: Durch den gymnasialen Unterricht in Wirtschaft und Recht sollen die Schüler*innen erkennen, dass alles Wirtschaften in Knappheitssituationen und jede Rechtssetzung und Rechtsanwendung bezogen auf Konfliktsituationen erfolgt. Sie sollen ausserdem befähigt werden, wirtschaftliche und rechtliche Zustände und Prozesse in einem Gesellschaftssystem wahrzunehmen und sich der Wertungen bewusst zu werden, die in jeder Gesellschaftsanalyse enthalten sind. Die Schüler*innen sollen Ziele, Strukturen, Prozesse und Interdependenzen in wirtschaftlichen Systemen beurteilen können, um dadurch die Gestaltungsmöglichkeiten wirtschaftlichen und politischen Handelns zu erkennen.